7. Oktober 2024 / Lokales

Stadt Beckum bezieht Stellung zur Neugestaltung des Hellbachtals

Reaktion auf Kritik der Bürgerinitiative Hellbach

Die Stadt Beckum hat auf den kürzlich veröffentlichten Leserbrief der Bürgerinitiative (BI) Hellbach zur Neugestaltung des östlichen Hellbachtals reagiert. In ihrer Stellungnahme geht die Stadt auf die im Leserbrief geäußerten Bedenken und Kritikpunkte ein und möchte für mehr Transparenz im Planungsprozess sorgen.

Rechtliche Verpflichtung zum Rückbau des sogenannten Hellbachteichs

Die Stadt Beckum ist rechtlich dazu verpflichtet, den Hellbach (also das Fließgewässer) in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Dabei muss zwingend der Rückbau der Stauanlage, also die Aufgabe des sogenannten Hellbachteichs, geprüft werden. Eine Alternative dazu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Rechtslage nicht. Auf Nachfrage der Stadtverwaltung bei der Unteren Wasserbehörde (Kreis Warendorf, Genehmigungsbehörde), ob ein weiteres Durchlassen des Hellbachs durch den sogenannten Hellbachteich über das Jahr 2033 hinaus rechtlich möglich ist und genehmigt werden kann, hat der Kreis Warendorf unmissverständlich klargemacht, dass diese Möglichkeit nicht besteht („Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Aufrechterhaltung des Teiches über das Jahr 2033 hinaus ausgeschlossen ist“). Auch das zuständige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV) hat diese Rechtsauffassung vorbehaltlos bestätigt (Es „muss zunächst der Rückbau der Stauanlage geprüft werden. Nur wenn sich im Laufe von Planung und Genehmigung herausstellt, dass im Einzelfall öffentliche Belange dem Rückbau entgegenstehen, können andere Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit durchgeführt werden.“).

Sinnvoller und sparsamer Umgang mit Steuergeldern 

Die Stadt Beckum plant eine wirtschaftliche und effiziente Umgestaltung des östlichen Hellbachtals. Den Gesamtkosten von 3,9 Millionen Euro stehen Fördergelder von 2,7 Millionen Euro gegenüber. Diese Fördergelder sind jedoch nur noch für einen kurzen Zeitraum abrufbar. Diese Fördergelder nicht in Anspruch zu nehmen, wäre absolut fahrlässig. Die Verwaltung hält es für unvertretbar, zusätzliche kostenpflichtige Planungen zur Aufrechterhaltung des sogenannten Hellbachteichs in Auftrag zu geben, obwohl eine solche Maßnahme nach aktuellen Erkenntnissen weder förder- noch genehmigungsfähig wäre. Die Politik hat diese Haltung durch entsprechende Beschlüsse untermauert. Die Behauptung der sogenannten „BI Hellbach“, dass andere Varianten zulässig, günstiger, ökologischer und sogar förderfähig seien, ist also schlichtweg falsch.

Gewässerbaumaßnahme und Umgestaltung zum Naherholungsziel für Groß und Klein

Die ökologische Gewässerbaumaßnahme und die darüber hinaus gehende Aufwertung des östlichen Hellbachtals sind grundsätzlich getrennt voneinander zu betrachten. Die Gewässerbaumaßnahme ist mit 1,8 Millionen Euro veranschlagt, rechtlich verpflichtend und wird zu 80 Prozent gefördert. Der Eigenanteil der Stadt Beckum beläuft sich also auf 360.000 Euro. Allein die mittelfristig erforderliche Sanierung des derzeitigen Dammes würde wohl höhere Kosten verursachen, ohne den Hellbach dabei in den gesetzlich geforderten Zustand zu versetzen. Die Herstellung des geforderten ökologischen Zustandes bis zum Jahr 2033, also der Rückbau des dann kurz zuvor teuer und ohne Förderung sanierten Dammbauwerkes, wäre somit noch immer erforderlich. Jetzt nicht den rechtskonformen Umbau des östlichen Hellbachtals anzugehen und stattdessen das Dammbauwerk zu sanieren, würde somit nicht nur den Verlust von Fördergeldern, sondern darüber hinaus doppelte und absolut unnötige Investitionskosten bedeuten.

Neben den Kosten für die verpflichtende Gewässerbaumaßnahme fallen Kosten in Höhe von 2,1 Millionen Euro (davon 1,26 Millionen Euro gefördert) für die städtebauliche Aufwertung des gesamten östlichen Hellbachtals an. Diese Kosten fielen aber selbst bei einer theoretischen Umgestaltung des Hellbachtals unter Aufrechterhaltung des sogenannten Hellbachteichs an. Sie betreffen unter anderem die Neugestaltung des Spielplatzes, die Schaffung von Aufenthaltsqualität sowie von Wegeverbindungen. Aus Sicht der Stadtverwaltung braucht das östliche Hellbachtal genau diese Aufwertung, um für die Neubeckumerinnen und Neubeckumer, für Groß und Klein ein attraktives Naherholungsziel zu sein.

Deutliche ökologische Verbesserung durch die von der Stadt Beckum angestrebte Variante

Die Behauptung der sogenannten „BI Hellbach“, die derzeit geplante Maßnahme stelle einen „maximalen Eingriff in Natur und Landschaft“ dar, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. Es ist nämlich genau das Gegenteil der Fall. Die derzeitige künstliche Stauhaltung des Hellbachs stellt einen unnatürlichen Zustand dar und ist verantwortlich dafür, dass sich das Gewässer nicht in dem geforderten Zustand befindet. Allein deshalb ist die Gewässerbaumaßnahme rechtlich erforderlich. Der Kreis Warendorf schreibt dazu: „Die Umsetzung der Maßnahmen dient der Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Potentials (...) für den Hellbach. Die Zielerreichung ist (...) für die Kommunen, Unterhaltspflichtigen als auch für die Bewirtschaftungsbehörden verpflichtend und damit verbindlich umzusetzen.“

Hellbach und Werserenaturierung in Drensteinfurt sind nicht vergleichbar

Verpflichtende Maßnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz bedürfen stets einer Bewertung im Einzelfall. Insofern entfaltet die Tatsache, dass in Drensteinfurt ein Dammbauwerk erhalten werden kann, keinerlei Präzedenzwirkung für die geplante Maßnahme im Hellbachtal. Obwohl die sogenannte „BI Hellbach“ das genau weiß und in der Vergangenheit bereits andere Beispiele erfolglos beim zuständigen Ministerium vorgebracht hat, stellt sie diese Falschbehauptung auf. So schreibt das Ministerium an ein Mitglied der sogenannten „BI Hellbach“ auf dessen Anfrage: „Wie oben erläutert, muss zunächst der Rückbau der Stauanlage geprüft werden. Nur wenn sich im Laufe von Planung und Genehmigung herausstellt, dass im Einzelfall öffentliche Belange dem Rückbau entgegenstehen, können andere Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit durchgeführt werden. Dies war in Münster wegen negativer Auswirkungen auf den Grundwasserbestand oder in Warendorf aus Gründen des Denkmalschutzes der Fall. Insofern sind nach aktuellem Sachstand die Situationen dort mit der in Beckum nicht vergleichbar.“

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