13. Dezember 2023 / Politik

Aufgabe eines von der Stadt Beckum gepachteten Wanderwegs im Naturschutzgebiet Vellerner Brook

Hitzige Diskussion im Ausschuss

Eine hitzige Diskussion entbrannte in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses der Stadt Beckum, als die Vertreter der Verwaltung darüber informierten, dass ein gepachteter öffentlicher Wanderweg im Vellerner Brook aufgegeben werden soll.

Zum Hintergrund:

Im Rahmen der Forstbesprechung der Stadt Beckum am 16.11.2023 wurden vom Revierförster (Vertreter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW) sowie vom für die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht zuständigen Mitarbeiter der Städtischen Betriebe auf die aus deren Sicht problematische Situation im Bereich des von der Stadt Beckum gepachteten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Wanderwegs im Naturschutzgebiet Vellerner Brook hingewiesen. Im Einwirkbereich des Wanderwegs gingen an mehreren Stellen schwer kalkulierbare potenzielle Gefahren von kranken beziehungsweise toten Bäumen aus, die sich auf privaten, unmittelbar an den angepachteten Wanderweg angrenzenden Flächen befänden.

Der in Rede stehende Wanderweg wurde zwischen 1971 und 1983 durch den dazu gegründeten Zweckverband Hoher Hagen – Vellerner Brook – Geisterholz angelegt.

Anlässlich des erheblichen Baumsterbens in den letzten Jahren im Vellerner Brook hatte die Verwaltung im Jahr 2019 entschieden, diesen öffentlichen Wanderweg aufzugeben und die Pachtverhältnisse aufzukündigen. Im Rahmen einer Aussprache am 08.08.2019 mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern wurde die einvernehmliche Bitte an die Verwaltung herangetragen, an dem bisherigen Konstrukt festzuhalten. Seitens der Verwaltung wurde dem unter der Bedingung zugestimmt, dass von den Eigentümerinnen und Eigentümern in Absprache mit dem zuständigen Revierförster umfangreiche Fällarbeiten durchgeführt werden müssten.

Obwohl in den zurückliegenden Jahren tatsächlich intensive Fällarbeiten durchgeführt worden sind, wurde dokumentiert durch den Bericht des Revierförsters sowie durch eigene Prüfung der Verwaltung festgestellt, dass sich nach wie vor kranke beziehungsweise tote Bäume im Einwirkbereich des Wanderwegs befinden.

Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass die Stadt Beckum keine Verkehrssicherungspflicht hat, Bürgermeister Michael Gerdhenrich machte jedoch deutlich, dass es nicht sinnvoll sei, das Menschen  auf einem von der Stadt Beckum gepachteten Weg in Gefahr geraten könnten.

Bei einer sogenannten Megabaumgefahr wird empfohlen, die Gefahr ab Kenntnis schnellstmöglich zu beseitigen, wann eine solche Gefahr vorliegt konnte auch nicht von den anwesenden Förstern genau festgelegt werden.

Gemäß § 14 Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung grundsätzlich gestattet.

Die Verwaltung beabsichtigt vor diesem Hintergrund in Gesamtabwägung, den angepachteten öffentlichen Wanderweg aufzugeben, und zwar aufgrund der durch die Stadt Beckum nicht unmittelbar möglichen Eingriffsmöglichkeit zur Beseitigung von Gefahren durch tote Bäume und Astbruch in Verbindung mit der Feststellung, dass es in den zurückliegenden Jahren nicht gelungenen ist, sämtliche Gefahrenquellen durch das Engagement der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer zu beseitigen. Außerdem, da es in Vellern sowie im Großraum Beckum auch ohne den gepachteten Weg in Vellern ein engmaschiges, attraktives Wanderwegenetz gibt, wertet die Verwaltung eine möglichst schonende Bewirtschaftung des Naturschutzgebietes Vellerner Brook höher als das Interesse der Öffentlichkeit an diesem Wanderweg.

Die Frage einzelner Ausschussmitglieder, ob das Gespräch mit den Pächtern jetzt noch gesucht werden könne, wurde mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Tagesordnungspunkt nur um eine Kenntnisnahme handle, beantwortet.

Text und Bild: Elisabeth Eickmeier

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