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27. Juli 2024 Fördermittel für Kulturschaffende: Bis Ende September fürs „Regionale Kultur Programm NRW“ bewerben Online-Sprechstunde mit dem Kulturbüro Münsterland am 7. August
4. Oktober 2024 35-Jähriger leistet in Beckumer Innenstadt Widerstand gegen Polizeibeamte Unter Drogeneinfluss
4. Oktober 2024 Zwei Verletzte bei Verkehrsunfall zwischen Vellern und Neubeckum Kontrolle über Fahrzeug verloren
1. Oktober 2024 Dreiste Unfallflucht in Beckum Polizei sucht Zeugen nach Kollision auf dem Freibad-Parkplatz
2. Oktober 2024 Echo-Preisträgerin Jutta Rieping präsentiert „Rhapsody in Blue“ Musik im Alten Pfarrhaus in Vellern
1. Oktober 2024 LaLeLu im Stadttheater Beckum: Jetzt noch Tickets sichern! A cappella-Comedy der Extraklasse
9. Oktober 2024 Unterstützung für Frauen in Not: Diskussion über die Zukunft der Frauenhäuser Austausch zwischen Bernhard Daldrup und Frauenunterstützungseinrichtungen im Kreis Warendorf
29. September 2024 FWG e.V. KickOff-Veranstaltung für die Wahlen zum Kreistag 2025 Freie Wählergemeinschaft wird als Verein an den Start gehen
4. Oktober 2024 Haus Köller wieder wie gewohnt für dich geöffnet Mit Sonderkarte "Bayrische Spezialitäten"
4. Oktober 2024 Weihnachtsangebote 2024 der Fleischerei Schulte Assmann: Jetzt vorbestellen Leckere Gaumenfreuden für die Festtage!
1. Oktober 2024 Werde Service-Ingenieur (m/w/d) bei der Christian Pfeiffer Maschinenfabrik GmbH Spannende Vollzeitstelle im internationalen Anlagenbau
1. Oktober 2024 Dein neuer Job bei der Erziehungshilfe St. Klara Pädagogisch unterstützen und durchstarten!
9. Oktober 2024 „Das Festkomitee“: Britische Komödie im Beckumer Stadttheater Premiere am 27. Oktober 2024
9. Oktober 2024 Erntedankfest in Vellern: Tradition und Dankbarkeit im Mittelpunkt Gemeinsames Fest der Landwirte, Landfrauen und Landjugend
9. Oktober 2024 Chemie-Nobelpreis für Vorhersage und Bau von Proteinen Alle diesjährigen Preisträger für wissenschaftliche Nobelpreise stehen fest, alle sieben sind Männer. Nicht nur der Preis für Physik, auch der für Chemie hat mit Künstlicher Intelligenz zu tun.
9. Oktober 2024 Ist dies der niedlichste und abgelegenste Job der Welt? Den ganzen Tag von Pinguinen umgeben und ein paar Postkarten verwalten. Klingt genau nach der richtigen Aufgabe? Es gibt aber doch ein paar Nachteile.
9. Oktober 2024 Was bei einer Panikattacke im Körper passiert Angstattacken sind für Betroffene enorm belastend. Was aber genau passiert, wenn der Körper in Panik verfällt? Auf jeden Fall deutet nicht jeder Anfall auf eine Krankheit hin.
Eine hitzige Diskussion entbrannte in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses der Stadt Beckum, als die Vertreter der Verwaltung darüber informierten, dass ein gepachteter öffentlicher Wanderweg im Vellerner Brook aufgegeben werden soll. Zum Hintergrund: Im Rahmen der Forstbesprechung der Stadt Beckum am 16.11.2023 wurden vom Revierförster (Vertreter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW) sowie vom für die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht zuständigen Mitarbeiter der Städtischen Betriebe auf die aus deren Sicht problematische Situation im Bereich des von der Stadt Beckum gepachteten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Wanderwegs im Naturschutzgebiet Vellerner Brook hingewiesen. Im Einwirkbereich des Wanderwegs gingen an mehreren Stellen schwer kalkulierbare potenzielle Gefahren von kranken beziehungsweise toten Bäumen aus, die sich auf privaten, unmittelbar an den angepachteten Wanderweg angrenzenden Flächen befänden. Der in Rede stehende Wanderweg wurde zwischen 1971 und 1983 durch den dazu gegründeten Zweckverband Hoher Hagen – Vellerner Brook – Geisterholz angelegt. Anlässlich des erheblichen Baumsterbens in den letzten Jahren im Vellerner Brook hatte die Verwaltung im Jahr 2019 entschieden, diesen öffentlichen Wanderweg aufzugeben und die Pachtverhältnisse aufzukündigen. Im Rahmen einer Aussprache am 08.08.2019 mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern wurde die einvernehmliche Bitte an die Verwaltung herangetragen, an dem bisherigen Konstrukt festzuhalten. Seitens der Verwaltung wurde dem unter der Bedingung zugestimmt, dass von den Eigentümerinnen und Eigentümern in Absprache mit dem zuständigen Revierförster umfangreiche Fällarbeiten durchgeführt werden müssten. Obwohl in den zurückliegenden Jahren tatsächlich intensive Fällarbeiten durchgeführt worden sind, wurde dokumentiert durch den Bericht des Revierförsters sowie durch eigene Prüfung der Verwaltung festgestellt, dass sich nach wie vor kranke beziehungsweise tote Bäume im Einwirkbereich des Wanderwegs befinden. Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass die Stadt Beckum keine Verkehrssicherungspflicht hat, Bürgermeister Michael Gerdhenrich machte jedoch deutlich, dass es nicht sinnvoll sei, das Menschen auf einem von der Stadt Beckum gepachteten Weg in Gefahr geraten könnten. Bei einer sogenannten Megabaumgefahr wird empfohlen, die Gefahr ab Kenntnis schnellstmöglich zu beseitigen, wann eine solche Gefahr vorliegt konnte auch nicht von den anwesenden Förstern genau festgelegt werden. Gemäß § 14 Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung grundsätzlich gestattet. Die Verwaltung beabsichtigt vor diesem Hintergrund in Gesamtabwägung, den angepachteten öffentlichen Wanderweg aufzugeben, und zwar aufgrund der durch die Stadt Beckum nicht unmittelbar möglichen Eingriffsmöglichkeit zur Beseitigung von Gefahren durch tote Bäume und Astbruch in Verbindung mit der Feststellung, dass es in den zurückliegenden Jahren nicht gelungenen ist, sämtliche Gefahrenquellen durch das Engagement der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer zu beseitigen. Außerdem, da es in Vellern sowie im Großraum Beckum auch ohne den gepachteten Weg in Vellern ein engmaschiges, attraktives Wanderwegenetz gibt, wertet die Verwaltung eine möglichst schonende Bewirtschaftung des Naturschutzgebietes Vellerner Brook höher als das Interesse der Öffentlichkeit an diesem Wanderweg. Die Frage einzelner Ausschussmitglieder, ob das Gespräch mit den Pächtern jetzt noch gesucht werden könne, wurde mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Tagesordnungspunkt nur um eine Kenntnisnahme handle, beantwortet. Text und Bild: Elisabeth Eickmeier