28. August 2023 / Allgemeines

Antrag auf Freiflächen-Fotovoltaikanlage abgelehnt

Östlich des Gewerbegebiets "Auf dem Tigge"

Der Antrag zur Schaffung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage östlich des Gewerbegebiets "Auf dem Tigge" wurde in der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung am 22.08.2023 mehrstimmig abgelehnt. 

Die MN projects GmbH hatte am 31.03.2023 einen Antrag gestellt, um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bau einer 13 Megawatt peak starken Freiflächen-Fotovoltaikanlage mit Batteriespeicher östlich des Gewerbegebiets "Auf dem Tigge" und südlich der Stromberger Straße in Beckum zu errichten. Die neue Privilegierung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes erleichtert die Umsetzung solcher Anlagen erheblich, da keine Bauleitplanung mehr erforderlich ist. Allerdings steht dieses Vorhaben im Konflikt mit den städtebaulichen Zielen der Stadt Beckum. Die Fläche, auf der die Anlage errichtet werden soll, ist als gewerbliche Fläche und für Landwirtschaft im Flächennutzungsplan eingetragen. Der geplante Standort liegt außerdem außerhalb des definierten Korridors im § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der die Privilegierung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen regelt. Da für diese Fläche eine Bauleitplanung notwendig ist, kann das Vorhaben nicht gemäß der neuen Privilegierung umgesetzt werden. Der Regionalplan Münsterland legt einen Teil der Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) fest. Dies erzeugt einen Konflikt mit der beabsichtigten Nutzung als Freiflächen-Fotovoltaikanlage. Ziel 14 des Regionalplans gibt vor, dass in GIB vorrangig Gewerbe- und Industriebetriebe angesiedelt werden sollen. Zudem erlaubt Ziel 8.4 des Sachlichen Teilplans Energie Freiflächen-Fotovoltaikanlagen in bestimmten Bereichen, jedoch nur in begrenztem Umfang und unter der Wahrung der vorrangigen Funktion dieser Gebiete.

Die Bezirksregierung hat angegeben, dass eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung für das Vorhaben nicht in Aussicht gestellt werden kann. Die Kommune ist hier an die Ziele der Raumordnung der Bezirksregierung gebunden. 

Positiv hervorzuheben ist, dass in Beckum und Umgebung bereits 1426 Photovoltaikanlagen installiert sind, die FPD und die FWG bekräftigen hier jedoch noch einmal ihren Standpunkt, für die Errichtung der Photovoltaikanlagen stimmen zu wollen, was sie in der folgenden Abstimmung auch durch Gegenstimmen zum Ausdruck brachten, die SDP, die CDU und die Grünen stimmten dafür, den Antrag der MN projects GmbH abzulehnen. 

 

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