1. September 2024 / Politik

FWG und FDP zur Umgestaltung des östlichen Hellbachtals

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen

Es folgt ein gemeinsamer Antrag der FWG und FDP Fraktionen im Beckumer Stadtrat zum Thema Umgestaltung des östlichen Hellbachtals:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

dem Vernehmen nach hat die Stadt Beckum ein Verfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Der Antrag soll bereits am 29.05.2024 gestellt worden sein. Am 11.06.2024 fand eine Informationsveranstaltung in der Mensa der Rosa-Parks- Gesamtschule statt. Zu diesem Zeitpunkt lag der Antrag bereits zwei Wochen bei der Unteren Wasserbehörde vor. An vier thematischen „runden Tischen“ erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Kritik und Anregungen zu den Inhalten der Planung einzubringen. Sie, Herr Bürgermeister Michael Gerdhenrich, sicherten den Anwesenden eine genaue Prüfung und sofern sinnvoll und möglich eine Berücksichtigung der Einwendungen im weiteren Planungsprozess zu. 

In der Zwischenzeit hat die Untere Wasserbehörde weitere Unterlagen in dieser Sache eingefordert. 

Im Namen unserer Fraktionen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Ratssitzung: 

  1. Warum wurde bei der Veranstaltung am 11.06.2024 verschwiegen, dass die Maßnahme bereits bei der Unteren Wasserbehörde beantragt worden war? 
  2. Welche Anregungen, die die Bürger formuliert haben, sind nach dem 11.06.2024 an die Untere Wasserbehörde weitergeleitet worden? Warum wurde der Antrag vor der Informationsveranstaltung gestellt? 
  3. Ist das Verfahren zwischenzeitlich eröffnet worden? 
  4. Ist es richtig, dass die Planungskosten zwischenzeitlich mehr als 100.000 Euro betragen haben? Wie ist es vor diesem Hintergrund zu erklären, dass nunmehr weitere Unterlagen und Kosten entstehen, um die Antragsunterlagen an die Untere Wasserbehörde zu vervollständigen? 
  5. Welche Unterlagen fordert die Untere Wasserbehörde ein? 
  6. Hat die Firma DTP/Fischer bei der Beantragung mitgewirkt und ist sie dafür entlohnt worden? 
  7. Wie wollen Sie die betroffenen Bürger über die Möglichkeiten, Einwendungen einzubringen, informieren? 
  8. Verträgt sich die heimliche Beantragung mit Ihrer Zusage, einen offenen und transparenten Vorgang in Sachen Renaturierung zu betreiben? 

In der kommunalpolitischen Sommerpause hat die Verwaltung Fragen der Bürgerinitiative- Hellbachteich in einer Mail von 25.07.2024 beantwortet. Hieraus ergeben sich weitere Fragen, um deren Beantwortung die Fraktionen von FWG und FDP hiermit bitten: 

1. Ökologie, Altlasten 

  • Rückbau des Querbauwerks: Gemäß Kapitel 6.2 der Blauen Richtlinie hat der Rückbau den größtmöglichen gewässerökologischen Nutzen.
    Es ist rechtlich nicht die einzige Handlungsoption.
  • Berücksichtigte Kriterien: Die ökologischen Aspekte wie Aufrechterhaltung vorhandener Strukturen (Bepflanzung, ökologische Tabuzonen) und ökologische Durchgängigkeit wurden berücksichtigt.
  • Kritische Bewertung: Der Fokus auf den Rückbau ist ökologisch sinnvoll. Allerdings könnte eine breitere Palette von Varianten (z.B. Renaturierungsmaßnahmen ohne vollständigen Rückbau) zusätzliche ökologische Vorteile oder Kompromisse bieten. 

Fragen:

  1. Wie wurde sichergestellt, dass der Rückbau des Querbauwerks den größtmöglichen gewässerökologischen Nutzen bringt. Wurden etwaige Altlasten berücksichtigt?
  2. Wurden alternative ökologische Maßnahmen, wie Renaturierungsmaßnahmen ohne vollständigen Rückbau, in Betracht gezogen und bewertet? 

2. Ökonomie 

  • Kosten-Nutzen-Analyse: Es wird nicht explizit erwähnt, ob eine detaillierte Kosten- Nutzen-Analyse durchgeführt wurde.
  • Berücksichtigte Kriterien: Minimierung des Bodeneingriffs (Aushub) kann als wirtschaftlicher Vorteil gesehen werden.
  • Kritische Bewertung: Zwei Varianten könnten aus ökonomischer Sicht zu wenig sein, um alle möglichen Kostenszenarien abzudecken. Eine umfassendere Analyse mehrerer Alternativen könnte wirtschaftlich vorteilhaftere Lösungen aufzeigen. 

Fragen:

  1. Wurde eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse für die verschiedenen Varianten durchgeführt?
  2. Warum wurden nur zwei Varianten untersucht? Könnten zusätzliche Varianten wirtschaftlich vorteilhaftere Lösungen bieten? 

3. Hochwasserschutz 

  • Berücksichtigte Kriterien: Hochwassersicherheit wurde als Kriterium berücksichtigt.
  • Kritische Bewertung: Der Hochwasserschutz ist ein kritischer Faktor. Es wäre sinnvoll, mehrere Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Hochwasserschutz zu vergleichen, um sicherzustellen, dass die beste Lösung gewählt wird. 

Fragen: 

  1. Wie wurden die Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf den Hochwasserschutz bewertet? 

     

  2. Wurden mehrere Varianten hinsichtlich ihrer Fähigkeit verglichen, den bestmöglichen Hochwasserschutz zu gewährleisten? 

4. Grundwasserbeeinflussung 

  • Berücksichtigte Kriterien: Die Grundwasserbeeinflussung wird nicht explizit erwähnt.
  • Kritische Bewertung: Die Auswirkungen auf das Grundwasser sind ein wichtiger Aspekt bei solchen Projekten. Eine detaillierte Untersuchung mehrerer Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Grundwasser wäre wünschenswert. 

Fragen:

  1. Welche Untersuchungen wurden durchgeführt, um die potenziellen Auswirkungen der Varianten auf das Grundwasser zu bewerten?
  2. Wurden mehrere Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Grundwasser untersucht, um sicherzustellen, dass keine negativen Beeinflussungen auftreten? 

5. Soziale Akzeptanz 

  • Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Antragsunterlagen durch den Kreis Warendorf fördert Transparenz und Partizipation.
  • Kritische Bewertung: Soziale Akzeptanz geht über bloße Einsichtnahme hinaus. Eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung mit Workshops oder Informationsveranstaltungen könnte helfen, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. 

Fragen:

  1. Wie wurde die Bevölkerung über das Projekt informiert und in den Entscheidungsprozess einbezogen?
  2. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, wie Workshops oder Informationsveranstaltungen, sind geplant oder wurden bereits durchgeführt, um die soziale Akzeptanz zu erhöhen? 

6. Baukosten 

Die Baukosten werden anders als im Schriftstück behauptet auf 3,9 Mio. € geschätzt, während die Verwaltung von 1,5 Mio. € ausgeht. 

Fragen: 

  1. Wie erklären Sie die Diskrepanz zwischen den geschätzten Baukosten von 3,9 Mio. € und den von der Verwaltung angegebenen 1,5 Mio. €?
  2. Insbesondere müsste Stufe 2 der Beauftragung diese höheren Kosten berücksichtigen – wie wurde dies gehandhabt?
  3. Was waren eigentlich die Auftragsgegenstände der beiden Stufen des Vertrags mit dem Planungsbüro DTP? 

Es wird gebeten, diese Fragen und Ihre Antworten der Niederschrift zu dieser Sitzung beizufügen. 

Ferner wird beantragt, dass sich der Rat der Stadt Beckum mit der Thematik befassen möge und dafür die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. 

Der Rat der Stadt Beckum soll die aus unserer Sicht herausragende und zukunftsweisende Sachfrage: „Umgestaltung des östlichen Hellbachtals“ beraten und entscheiden. 

 

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