5. August 2024 Fachtagung zu Wohnmodellen der Zukunft im Kreis Warendorf Zukunftssicheres wohen im Alter
27. Juli 2024 Fördermittel für Kulturschaffende: Bis Ende September fürs „Regionale Kultur Programm NRW“ bewerben Online-Sprechstunde mit dem Kulturbüro Münsterland am 7. August
1. Oktober 2024 Dreiste Unfallflucht in Beckum Polizei sucht Zeugen nach Kollision auf dem Freibad-Parkplatz
27. September 2024 Mobile Wache in Beckum unterwegs: Polizei lädt zur Bürgersprechstunde ein Nächste Woche in Roland und Vellern
29. September 2024 Das lief im „Lab on tour-Truck“ am Berufskolleg Beckum Workshops für Unternehmerinnen und Unternehmer im innovativen Truck
29. September 2024 Humorvoller Erziehungsvortrag in Beckum: Matthias Jung im Stadttheater Familiencoach gibt hilfreiche Tipps für Eltern von Trotzphasen bis Wackelzahnzeit!
29. September 2024 Update der Finanzsoftware bei der Stadt Beckum Keine Auskünfte zu Steuerkonten und Zahlungen während des Updates möglich
29. September 2024 FWG e.V. KickOff-Veranstaltung für die Wahlen zum Kreistag 2025 Freie Wählergemeinschaft wird als Verein an den Start gehen
13. September 2024 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern Freigabe der Antoniusstraße für Radverkehr in Beckum Mehr Sicherheit für Radfahrer!
29. September 2024 Bayrische Wochen bei Hotel Samson*** in Beckum Knusprige Schweinshaxe, Gebratener Leberkäs, Bayrische Biere und vieles mehr
28. September 2024 Oktoberfest in der Gaststätte Zur Quelle Dirndlträgerinnen bekommen eine kleine Überraschung!
30. September 2024 Werde Maler und Lackierer (m/w/d) in Beckum Ihr Malermeister Kevin Geipel stellt ein!
27. September 2024 Minijob als Putzhilfe (m/w/d) bei Dein Beckum Unterstütze uns in unseren Büroräumen!
1. Oktober 2024 Picknick á table im Julie-Hausmann-Haus Spendenaktion „Augenblick im Grünen“ fördert Gemeinschaft
1. Oktober 2024 Neuer Kaufmännischer Direktor im St. Elisabeth-Hospital Beckum Florian Niermann bringt umfangreiche Erfahrung im Gesundheitswesen mit
30. September 2024 Fleischerei Höpker-Schröder aus Beckum holt 3 mal Gold Die besten Würste der Region
1. Oktober 2024 Indigene Feuerwehrleute kämpfen in Brasilien gegen Flammen Rekordbrände und toxischer Rauch bedrohen das Pantanal, das größte Feuchtgebiet der Welt. Doch die Bewohner eines indigenen Territoriums innerhalb dieses Gebiets in Südamerika wehren sich.
1. Oktober 2024 Schiege oder Schaf? - DNA-Ergebnisse von Flumo liegen vor Ende August machte ein Jungtier aus dem Norden bundesweit Schlagzeilen: Flumo. Es bestand die Möglichkeit, dass es eine Mischung aus Schaf und Ziege ist. Nun liegt das Ergebnis der DNA-Analyse vor.
30. September 2024 «Faktencheck Artenvielfalt»: Arten in Deutschland schwinden Viele Tier- und Pflanzenarten in Deutschland sind in einem kritischen Zustand, wie eine neue Untersuchung zeigt. Die Bestände vieler Arten entwickeln sich negativ, doch es gibt auch Hoffnung.
Wegen strenger Auftrittsverbote während Corona brach Künstlern die Existenzgrundlage weg - ein Berufsmusiker kann sich nun möglicherweise etwas mehr Hoffnung machen auf Entschädigung. Im Rahmen einer Klage gegen das Land Baden-Württemberg machte der 3. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag deutlich, dass die Auftrittsverbote während des Lockdowns durchaus einen Eingriff ins Eigentumsrecht darstellen könnten. Zwar seien dem Kläger Martin Kilger Auftritte nicht persönlich untersagt worden - ein allgemeines Veranstaltungsverbot komme aber aufs Gleiche heraus. Der Senat will nun prüfen, ob diese Corona-Vorschriften verhältnismäßig und zum Schutz der Bevölkerung gerechtfertigt - oder in diesem Umfang eben doch rechtswidrig waren.Kilger und seiner Band waren zwischen März und Juli 2020 mehrere Auftritte geplatzt und nach eigenen Worten Einnahmen in fünfstelliger Höhe entgangen. Er will 8300 Euro Entschädigung vom Land haben. In den Vorinstanzen war er gescheitert - auch in Bayern, dem Sitz seiner Musik- und Filmproduktionsfirma. Branchen nicht vergleichbarAus Sicht des BGH-Anwaltes von Kilger, Peter Wessels, muss bei der Entschädigung nach Branchen gewichtet werden. «Künstler leben vom Kontakt zum Publikum, vom Auftragsflow - und nicht selten von der Hand in den Mund», sagte Wessels. Das sei ganz anders zu beurteilen, als die Corona-Einbußen eines Handwerkerbetriebes oder eines Hotels, die normalerweise deutlich höhere Rücklagen hätten. Von Künstlern zu verlangen, dass sie mehr als zwei Monate ohne Einnahmen seien, gehe an deren Lebensrealität völlig vorbei. «Hier muss eine Grenze gezogen werden», sagte er. Die BGH-Anwältin des Landes Baden-Württemberg argumentierte unter anderem damit, dass es ja Soforthilfen gegeben habe. Die Verordnungen seien zudem immer wieder angepasst worden. Kilger hatte die erhaltenen Corona-Soforthilfen von 9000 Euro zum Teil zurückzahlen müssen und sie seien ohnehin in keiner Weise Ersatz für den erlittenen finanziellen Schaden, monierte er. «Unheimlich viele Künstler sind unter die Räder gekommen und kaputtgegangen», sagte der 47-Jährige. «Ich will, dass die Folgen von der Gesellschaft anerkannt und mitgetragen werden.» Aus Sicht seines Rechtsanwaltes aus den Vorinstanzen, Niko Härting, handelt es sich juristisch um ein staatliches «Sonderopfer», das die Künstler erbracht hätten. Dafür sei eine Entschädigung vorgesehen. Erfolg könnte erhebliche Auswirkungen habenDie Vorinstanzen waren der Argumentation nicht gefolgt. «Bitter für die Künstler, denn es entscheiden Juristinnen und Juristen, die in der fraglichen Zeit ein gesichertes Einkommen hatten», sagte Härting. Ein Erfolg in Karlsruhe könnte seiner Einschätzung zufolge erhebliche Auswirkungen haben. «Die Bundesländer müssten für 2020 rückwirkend neue Corona-Hilfsprogramme aufsetzen, um die Künstlerinnen und Künstler zu entschädigen.»Kilger ist der nach eigenen Worten der bundesweit erste Musiker, der auf Entschädigung klagt. Bisher hatte der BGH solche Corona-Staatshaftungsklagen zurückgewiesen - so etwa im Fall einer Friseurin, die ihren Laden sechs Wochen lang nicht öffnen durfte. Sollte der BGH Kilger ebenfalls nicht Recht geben, erwägt der 47-Jährige den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Der BGH will seine Entscheidung am 3. August verkünden. (Az. III ZR 54/22)Bildnachweis: © Uli Deck/dpaCopyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten