23. April 2024 / Polizeimeldung

Die Kreispolizeibehörde präsentiert positive Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistiken

Konsumcannabisgesetz in Diskussion

Es folgt eine Pressemitteilung der Polizei Warendorf:

Der Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde tagte am Mittwoch in Warendorf. Erstes Thema der Frühjahrssitzung war die Vorstellung des Jahresberichts 2023 mit den Entwicklungen der Kriminalität und der Verkehrsunfalllage. In einem weiteren Tagesordnungspunkt informierte die Behördenleitung über die Einführung des Konsumcannabisgesetzes und damit verbundene Legalisierung von Cannabis für den Eigenbedarf.

Landrat Dr. Olaf Gericke zeigte sich erfreut über eine grundsätzlich positive Entwicklung der Kriminalitätslage. So ist im Jahr 2023 die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten im Kreis Warendorf um 204 Fälle auf 13.896 Fälle zurückgegangen. Damit sank auch die Kriminalitätshäufigkeitszahl (Zahl der Straftaten hochgerechnet auf 100.000 Einwohner) um 173 Punkte auf 4.923. Es handelt sich um die geringste Kriminalitätsbelastung im Münsterland, sie liegt ebenfalls deutlich geringer als der Landesdurchschnitt (7.789 Punkte). Gleichzeitig konnte die Aufklärungsquote auf 57,17 % gesteigert werden, sie stellt einen der höchsten Werte der letzten fünf Jahre dar.

Kriminalrat Timo Päßler berichtete über eine Zunahme der Diebstahlsdelikte und gleichzeitigen Rückgang der Vermögensdelikte. Die Gründe liegen zum einen in der abgeklungenen Corona-Pandemie; während dieser Zeit wurden genau gegenteilige Feststellungen getroffen. Zum anderen wurde bundesweit die Erfassung von Vermögensdelikten den aktuellen Entwicklungen angepasst.

Polizeidirektorin Andrea Mersch-Schneider zeigte eine differenzierte Betrachtung der Verkehrsunfallstatistik auf. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden lag mit 945 leicht über der Zahl aus dem Vorjahr (914). Damit hat die KPB Warendorf erneut die niedrigste Unfallhäufigkeitszahl und damit Verkehrsunfallbelastung im Münsterland. 62 % der Personenschadensunfälle ereigneten sich innerhalb geschlossener Ortschaften.

Hauptunfallursachen ergaben sich durch Fehler beim Abbiegen, Einbiegen oder Kreuzen. Bei den Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften wurde eine Zunahme durch nicht angepasste und/oder zu hohe Geschwindigkeit festgestellt. An 39 % der Verkehrsunfälle mit Personenschaden waren Radfahrerinnen oder Radfahrer beteiligt, innerorts geschahen sogar mehr als die Hälfte der Personenschadensunfälle unter Beteiligung von Radfahrern.

Bei 86 Verkehrsunfällen mit Flucht wurden Menschen verletzt. Hier zeigte sich eine erfreuliche Entwicklung, die Aufklärungsquote bei diesen Fällen konnte auf 60,5 % gesteigert werden. Dabei bestätigte sich die Annahme, dass die Qualität von Zeugenhinweisen den wichtigsten Faktor bei der Aufklärung der Delikte darstellt.

Bei den Ausführungen zur Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) verzichteten Kriminalrat Timo Päßler und Polizeidirektorin Andrea Mersch-Schneider bewusst auf politische Aussagen zum Thema. Sie wiesen darauf hin, dass das Land NRW die zuständige Behörde für die Ausführung des Gesetzes noch nicht festgelegt hat. Derzeit ist zudem fraglich, ob und wenn ja, welche Grenzwerte festgelegt werden, die zum Beispiel beim Führen von Fahrzeugen von Bedeutung sind. Bei Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln werden betroffene Fahrerinnen und Fahrer zur Blutprobe gebeten, die Maßnahmen werden im Sinne der Verkehrsunfallbekämpfung weitergeführt. Fest steht für die Verantwortlichen, dass die Ausübung des Dienstes unter dem Einfluss von Cannabis, analog zum Verbot von Alkoholeinfluss, nicht erlaubt wird.

"Für die Polizeiarbeit gilt der Wert 0,0", machte Polizeidirektorin Andrea Mersch-Schneider deutlich.

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