7. Juli 2024 / Politik

FDP Beckum fordert Überprüfung der Hellbachtal-Umgestaltung

Spielräume der Blauen Richtlinie NRW ermöglichen möglicherweise den Erhalt des Hellbachteichs

Es folgt eine Pressemitteilung der FDP-Fraktion Beckum:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gerdhenrich, 

hinsichtlich der Umgestaltung des Hellbachtals wurde bisher immer betont, der Hellbachteich müsse weichen und die geplante Maßnahme müsse umgesetzt werden, da die Europäische Wasserrichtlinie dieses fordere. Die europäischen Staaten sind jedoch gehalten, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, die Bundesrepublik Deutschland hatte dies durch das Wasserhaushaltsgesetz vollzogen. Neben dem WHG sind auch die Grundwasserverordnung und der Naturschutz zu berücksichtigen (der Teich besteht seit über 50 Jahren und es hat sich dadurch zu einem Biotop entwickelt). Zudem ist der Hellbach in diesem Bereich als „Hochwasserrisikogebiet“ ausgewiesen. 

Da es bei der Anwendung und Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes immer wieder zu Problemen bei der Umsetzung kam, wurde im Jahr 2010 von der Landesregierung NRW die „Blaue Richtlinie NRW“ herausgegeben. Diese Richtlinie hat in der bisherigen Diskussion keine Berücksichtigung gefunden. Leider wurde sie von der Verwaltung der Stadt Beckum noch nicht einmal erwähnt. 
 
In der Blauen Richtlinie NRW steht schon in der Einleitung: 

„So entziehen sich z. B. Gewässer in Innenstadtbereichen oder Schifffahrtskanäle sowie künstliche Entwässerungsgräben aufgrund ihrer Funktion einer naturnahen Entwicklung im engeren Sinne, obwohl auch für diese Gewässer das Ziel „gutes ökologisches Potenzial“ gilt.“ 

Bereits in der Einleitung wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es große Spielräume bei der Umsetzung des WHG gibt. 

Für die FDP-Fraktion ergeben sich folgende Fragen, um deren kurzfristige schriftliche Beantwortung noch vor der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses gebeten wird. 

  1. Gibt es aus Sicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der Blauen Richtlinie NRW nicht doch Spielräume bei der Umsetzung des Projektes, die den Erhalt des Hellbachteichs ermöglichen? 

  2. Ist der Hellbachteich und seine Umgebung örtlich unter die Definition Innenstadtbereich bzw. Innenstadt einzuordnen (ISEK)? 

  3. Sind die Risiken, die sich aus der Beseitigung des Hellbachteiches ergeben können beurteilt worden? 

  4. Ist geprüft worden, ob es nicht zu einer Grundwasserabsenkung kommen wird mit u.U. dramatischen Folgen für die Umgebung (Wegen, Brücken, Straßen, Häusern etc.)? 

  5. Kann ausgeschlossen werden, dass nach Beseitigung des Dammes bei Hochwasser keine Schäden an dem Querbauwerk der Hauptstraße und der Umgehungsstraße entstehen (gibt es belastbare Daten über Wassermengen bei Hochwasser (z.B. auch bei Jahrhunderthochwasser oder Starkregenereignisse)? 

  6. Kann es nach Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme der strikten Umsetzung der bestehenden Gesetze mit einer Begründung, dass Schäden für Anwohner oder die Stadt entstehen könnten, möglich sein? Wurde dieses selbstständig von der Verwaltung geprüft oder wurden solche Fragen an die Wasserbehörden bisher gestellt? 

Mit freundlichen Grüßen, 

Timo Przybylak
(FDP Fraktionsvorsitzender) 

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