20. September 2024 / Meldung der Stadt Beckum

Führerschein-Umtausch in Beckum: Wichtige Infos und Fristen

Info der Stadt Beckum

Es folgt eine Meldung der Stadt Beckum:

Aufgrund von Anfragen, warum Führerscheine umgetauscht werden müssen, teilt das Bürgerbüro mit, dass der Umtausch zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig ist. Bis zum 19. Januar 2033 sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob in Papier- oder Kartenform, umzutauschen. Dies erfolgt in den kommenden Jahren gestaffelt nach Ausstellungsdatum oder Geburtsjahr. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Außerdem sollen die Namen sowie die Lichtbilder aktualisiert werden. Für PKW und Motorrad gilt weiterhin eine unbefristete Fahrerlaubnis, eine Fahrprüfung muss nicht erneut abgelegt werden. Lediglich die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet. 

Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass rosa oder graue Papierführerscheine von Personen, die vor 1953 geboren wurden, erst zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen. Papierführerscheine von Personen, die 1971 oder später geboren wurden, müssen bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden.

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