28. Mai 2024 / Lokales

Windenergie in Beckum: Öffentliche Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss

Heute in der Antoniusschule in Beckum

Windenergieanlagen für Beckum – wo kommen sie hin?

Im Stadtentwicklungsausschuss, der am heutigen Dienstag, 28. Mai, um 17 Uhr in der Antoniusschule in Beckum zusammenkommt, kannst du dich im öffentlichen Teil darüber informieren, welche Windenergieanlagen in Beckums Umgebung geplant sind.

Vorgestellt werden mehrere Projekte von:

  • WWU Wind GmbH
  • WS Consulting
  • VenSol Neue Energien GmbH
  • WestfalenWIND GmbH
  • Harberg Wind

Im Anschluss daran, wird  über eine Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Entwicklung der Windenergie in Beckum gesprochen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgt nur eine Beratung des Themas, eine Entscheidung wird dazu erst in der Ratssitzung am 2. Juli getroffen.

Als Grundlage für die Beurteilung der zentralen Fragen, wie sich in Beckum zukünftig die Windenergie entwickeln soll beziehungsweise welches Gewicht dem Ausbau der Windenergie in der Abwägung gegenüber anderen Belangen (Siedlungsflächenentwicklung, Schutz des Landschaftsbildes, Naturschutz, Naherholungsqualität/Tourismus, etc.) zukommen soll, hat die Verwaltung Entwicklungsszenarien erstellt:

Entwicklungsszenario 1 – Vorrang für die Energiewende

Entwicklungsszenario 2 – Schutz der Siedlungsränder und Sicherung der Wachstumsmöglichkeiten für den Siedlungsraum

Entwicklungsszenario 3 – Gliederung des Raumes mit Schwerpunkten für alle Nutzungen

Entwicklungsszenario 4 – Begrenzung der Windenergie auf die vom Gesetzgeber geforderte Fläche

Weitere Aspekte:
Neben der städtebaulichen Möglichkeit die Akzeptanz der Windenergie durch eine räumliche Gliederung zu erhöhen, befördert das seit vergangenem Jahr gültige Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen – Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) die Erhöhung der Akzeptanz durch wirtschaftliche Teilhabe der Betroffenen und finanzielle Einnahmen der Stadt. 

Den Nachbarinnen und Nachbarn einer geplanten WEA ist danach zwingend ein Beteiligungsangebot an dem Vorhaben zu machen.

Alternativ können den Kommunen im Umkreis von 2.500 Meter um den Anlagenstandort bis zu 0,2 Cent/Kilowattstunde eingespeister Leistung gezahlt werden.  Neben der Gewerbesteuer können der Kommune damit – je nach Leistung – circa 50.000 Euro pro WEA pro Jahr zufließen. Alle derzeit geplanten Anlagen liegen voraussichtlich weniger als 2.500 Meter von der Gemeindegrenze entfernt, sodass in allen Fällen auch die Nachbarkommune(n) anteilig beteiligt werden wird (werden).

Weiter Details erwarten dich in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung.

Text: Elisabeth Eickmeier

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