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19. September 2024 Gestohlener Mercedes in Neubeckum sichergestellt Ermittlungen zum Diebstahl laufen
17. September 2024 Polizei informiert zur neuen Mobilität auf dem Beckumer Marktplatz Tipps zu Fahrrad, Pedelec und E-Scooter
17. September 2024 Klimaschutzpreis Beckum 2024: Jetzt mitmachen! 2.000 Euro für kreative Umweltprojekte
13. September 2024 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern Freigabe der Antoniusstraße für Radverkehr in Beckum Mehr Sicherheit für Radfahrer!
10. September 2024 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beckum fordert Aktualisierung der Wohnbedarfsanalyse Antrag an den Bürgermeister
9. September 2024 Radeln für ein klimafreundliches Beckum Jusos laden am 17. September zu einer gemeinsamen Radtour ein
31. August 2024 "(Mit) Singen im Sommer" beim Landgasthaus Brand in Vellern Ein Nachmittag mit Liedern
21. August 2024 Eis mit Liebe seit 1967 bei Eis San Marco in Beckum und Neubeckum Das schmeckt immer: Eis mit Qualität!
18. September 2024 Starte deine Ausbildung als Industriekaufmann (m/w/d) in Beckum Christian Pfeiffer Maschinenfabrik GmbH
19. September 2024 Vortrag der VHS Beckum-Wadersloh zum Thema Depression Weibliche und männliche Depression – gleiche Diagnose und doch ganz anders
19. September 2024 13. Neubeckumer Apfelsonntag Verkaufsoffener Sonntag und „Heimat Shoppen“ in Neubeckum
20. September 2024 Wie Musik bei Demenz helfen kann Viele an Demenz erkrankte Menschen leben scheinbar in ihrer eigenen Welt. Dabei gibt es Möglichkeiten, sie zeitweise wieder stärker ins soziale Miteinander zurückzuholen - ganz ohne Medikamente.
19. September 2024 Immer mehr Transgender-Operationen Wie wird aus einem männlichen Körper ein weiblicher und umgekehrt? Die Chirurgie macht inzwischen vieles möglich. Die Nachfrage steigt rapide - trotz der Risiken. Denn der Leidensdruck ist oft groß.
19. September 2024 Erde bekommt einen zweiten Begleiter - aber nur kurz Kleiner Mond voraus: Ab Ende des Monats absolviert ein Felsbrocken eine Schleuderfahrt um die Erde. Dabei gibt es ein bizarres Detail.
Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Damit sei der Revision des Angeklagten stattgegeben worden, teilte der BGH am Montag mit.Der Grund: Das Landgericht habe seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet. Damit seien auch die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Bei der Tat starben fünf Menschen: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.«Generalisierende Betrachtungsweise» reicht nicht Der Täter war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.Der Mann leidet laut in dem Trierer Prozess vorgestellten Gutachten an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen - und sei demnach vermindert schuldfähig. Diese «generalisierende Betrachtungsweise» reiche nicht aus, urteilten die BGH-Richter. Daher müsse eine neu zugewiesene Strafkammer am Landgericht Trier «die Beurteilung der Schuldfähigkeit» neu prüfen.Konkret: Die Schuldfähigkeit müsse auf die einzelnen Taten bezogen werden. Außerdem müsste eine mögliche Wechselwirkung des vorherigen Alkoholkonsums des Angeklagten und seiner Krankheit in den Blick genommen werden. Von der Neuauflage des Prozesses nicht betroffen sind laut BGH «die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen».«Dass er gefahren ist und die Menschen gestorben sind, das steht fest», sagte der Verteidiger des Angeklagten, Frank K. Peter, am Montag in Worms. Neu geprüft werden müsse nun «der ganze subjektive Bereich». Dazu zählten Mordmerkmale, Vorsatz, die Krankheit seines Mandanten und die Frage einer möglichen Schuldunfähigkeit.Die Perspektive der Opfer einnehmenAm Ende könnte «ein neuer Strafausspruch» stehen. «Vielleicht, ohne dass Mordmerkmale vorliegen, könnte es Totschlag in mehreren Fällen sein», sagte Peter der Deutschen Presse-Agentur. Er ging davon aus, dass es zur Neuauflage «vier, fünf, sechs Verhandlungstage» bräuchte. Diese wären seiner Einschätzung nach im Frühjahr 2024 möglich. Derzeit sitzt der Amokfahrer in einer Haftanstalt. Er hatte im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.Angehörige und Betroffene zeigten sich nach der BGH-Entscheidung entsetzt. «Es ist unmöglich, dass es wieder losgeht», sagte Wolfgang Hilsemer, der bei der Amokfahrt seine Schwester (73) verlor und dessen Schwager später an den erlittenen Verletzungen starb. «Mir kommen schon wieder die Tränen, wenn ich daran denke. Es sind aber mehr Wuttränen als Trauertränen.»Wütend sei er auch darüber, dass er genau am dritten Jahrestag der Amokfahrt am vergangenen Freitag (1. Dezember) den Beschluss vom BGH in seinem Briefkasten vorgefunden habe. «Ich finde das unmöglich: Ich komme von der Gedenkfeier nach Hause und muss dann so was lesen. Die lassen die Angehörigen nicht zur Ruhe kommen.»Der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Detlef Placzek, zeigte sich sehr überrascht über den Zeitpunkt der Verkündung der BGH-Entscheidung. «Dass Betroffene, Opfer und Hinterbliebene der Amokfahrt während der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag über die Entscheidung des Bundesgerichts informiert wurden, war unpassend und dem Anlass nicht angemessen», sagte er. «Wir alle müssen lernen, die Perspektive der Opfer wahrzunehmen.»Bildnachweis: © Harald Tittel/dpaCopyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten